Weitere Entscheidung unten: VG Osnabrück, 11.09.2002

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   VG Braunschweig, 12.09.2002 - 3 A 168/01   

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https://dejure.org/2002,37841
VG Braunschweig, 12.09.2002 - 3 A 168/01 (https://dejure.org/2002,37841)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 12.09.2002 - 3 A 168/01 (https://dejure.org/2002,37841)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 12. September 2002 - 3 A 168/01 (https://dejure.org/2002,37841)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 12 L 5418/96

    Rundfunkgebührenbefreiung;; Einkommen; Rundfunkgebührenbefreiung; Verweisung

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.09.2002 - 3 A 168/01
    Die von der Klägerin zu entrichtende und hier maßgebliche Bruttokaltmiete (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 17.09.1997 - 12 L 5418/96 -) für die im umstrittenen Zeitraum von ihr gemieteten vier Wohnungen betrug ausweislich der vorliegenden Unterlagen jedenfalls mehr als 365, 00 DM bzw. 186, 62 EUR, weshalb die Einkommensgrenze für den gesamten umstrittenen Zeitraum über dem Einkommen der Klägerin lag.
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   VG Osnabrück, 11.09.2002 - 3 A 168/01   

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https://dejure.org/2002,23209
VG Osnabrück, 11.09.2002 - 3 A 168/01 (https://dejure.org/2002,23209)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 11.09.2002 - 3 A 168/01 (https://dejure.org/2002,23209)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 11. September 2002 - 3 A 168/01 (https://dejure.org/2002,23209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Analogabrechnung bei Dentin- Adhäsivtechnik gerechtfertigt!

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 325 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    Adhäsive plastische Restaurationen

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 17.92

    Zahnärztliche Leistung als Bestandteil einer anderen zahnärztlichen Leistung -

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.09.2002 - 3 A 168/01
    Vielmehr ist in einem solchen Falle die Aufwendung eines vom Arzt oder Zahnarzt berechneten Betrages schon dann unter Zugrundelegung der Gebührenordnung beihilferechtlich als angemessen anzusehen, wenn sie einer vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.02.1994, 2 C 10, 92, BVerwGE 95, 117, Urt. v. 17.02.1994, 2 C 17, 92; ZBR 1994, 227).

    Das spricht grundsätzlich dagegen, Unklarheiten der Gebührenordnungen zu Lasten des Beihilfeberechtigten gehen zu lassen, indem dieser vor die Wahl gestellt wird, entweder auf sein Risiko eine rechtliche Auseinandersetzung über die zweifelhafte Rechtsposition zu führen oder den an sich auf die Beihilfe entfallenden Anteil des zweifelhaften Rechnungsbetrages selbst zu tragen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.02.1994, 2 C 17.92, ZBR 1994, 227).

    Die sich unter anderem auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gründende Auslegung, wonach Zweifel bei der Auslegung der GOZ zu seinen Lasten gehen, greift Indessen nur, soweit auch der Dienstherr selbst es bei der Unklarheit belassen und nicht durch konkreten, veröffentlichten Hinweis auf die gebührenrechtliche Zweifelfrage und seinen Rechtsstandpunkt dazu den Beihilfeberechtigten Gelegenheit gegeben hat, sich vor Inanspruchnahme der Behandlung auf diesen Rechtsstandpunkt einzustellen und sich gegebenenfalls dem Zahnarzt gegenüber darauf zu berufen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.02.1994 -2 C 17/92-, ZBR 1994, 227-228).

  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95

    Beamtenrecht: Volle Überprüfbarkeit der ärztlichen Gebührenansätze im Rahmen der

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.09.2002 - 3 A 168/01
    Nur in den Ausnahmefällen, wo bei objektiver Betrachtung ernsthaft widerstreitenden Auffassungen über die Berechtigung eines Gebührenansatzes bestehen, greift daher die Zweifelsregelung Platz (vgl. klarstellend: BVerwG, Urt. v. 30.05.1996, 2 C 10.95, NJW 1996, S. 3094).
  • BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 10.92

    Zulässigkeit einer ärztlichen Gebühr für die Durchführung einer ambulanten

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.09.2002 - 3 A 168/01
    Vielmehr ist in einem solchen Falle die Aufwendung eines vom Arzt oder Zahnarzt berechneten Betrages schon dann unter Zugrundelegung der Gebührenordnung beihilferechtlich als angemessen anzusehen, wenn sie einer vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.02.1994, 2 C 10, 92, BVerwGE 95, 117, Urt. v. 17.02.1994, 2 C 17, 92; ZBR 1994, 227).
  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 39.87

    Zahnärztliche Leistungen - Beihilfefähigkeit - Gebührensatz

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.09.2002 - 3 A 168/01
    Die Beihilfevorschriften verzichten insoweit auf eine eigenständige Umschreibung des Begriffs der Angemessenheit und verweisen auf die Vorschriften der ärztlichen und zahnärztlichen Gebührenordnungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1988, 2 C 39.87, ZBR 1989, S. 342).
  • VG Hannover, 19.12.2006 - 13 A 6420/06

    Analogbewertung; Angemessenheit; Anspruch; Aufwand; Begründung;

    Auch die Verwaltungsgerichte haben Beihilfeberechtigten eine Beihilfe für die hier umstrittene Technik über den 1, 5fachen Gebührensatz zugesprochen (VG Hannover, Urteil vom04.06.2003 - 2 A 5448/02 -, bestätigt durch Beschluss des OVG Lüneburg vom 22.06.2004 - 2 LA 282/03; sowie VG Osnabrück, Urteil vom 11.09.2002 - 3 A 168/01 und Urteil der auch hier entscheidenden 13. Kammer des VG Hannover - Einzelrichter - vom 17.01.2003 - 13 A 129/02 -).
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